Regeln für den Besuch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch des LWL-Freilichtmuseums Hagen
I. Gegenstand der Nutzung
1. Träger des LWL-Freilichtmuseums Hagen ist der Landschaftsverband Westfalen-
Lippe (LWL). Das Museum kann während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.
2. Die Museumsgaststätten sind verpachtet.
II. Öffnungszeiten
1. Das Museum ist während der Saison vom 01.04. - 31.10. dienstags bis sonntag sowie an Feiertagen geöffnet. Von Di.-Sa. ist das Museum von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet, an Sonntagen von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich.
III. Eintritt
Die Eintrittsgeldregelung kann dem Aushang im Kassenbereich entnommen werden. Für Sonderausstellungen und Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsentgelte erhoben werden.
IV. Barrierefreiheit
Das Museum ist in weiten Teilen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich. Um Auskunft oder Hilfestellung zu erhalten, können sich Besucherinnen und Besucher an das Museumspersonal wenden.
V. Gefahrenhinweise
1. Die Gestaltung des Museumsgeländes und der Museumsgebäude orientiert sich an historischen Vorgaben. Unzureichende Lichtverhältnisse, steile Treppen, niedrige Geländer, unebene Bodenbeläge, niedrige Türöffnungen, nicht eingezäunte Teiche und Bachläufe usw. verlangen daher besondere Vorsicht.
2. Mit der Vorführung historischer Techniken können Gefahren verbunden sein.
VI. Verhaltensregeln
1. Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen
nicht gestört oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.
2. Kindern unter 14 Jahren ist der Museumsbesuch nur in Begleitung Erwachsener
gestattet.
3. Ausgestellte Gegenstände dürfen nur berührt werden, wenn sie besonders
gekennzeichnet sind.
4. In den Museumsgebäuden ist der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen nicht gestattet.
5. Foto- und Filmaufnahmen sind auf dem Museumsgelände nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und anderen künstlichen Lichtquellen in den Museumsgebäuden ist dabei nicht erlaubt; Ausnahmen genehmigt die Museumsverwaltung. Bei Aufnahmen, die gewerblichgenutzt werden sollen, ist eine vorherige Zustimmung der Museumsverwaltung einzuholen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheber-und des Persönlichkeitsrechts wird hingewiesen.
6. Das Befahren des Museumsgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Ausnahmen genehmigt die Museumsverwaltung.
7. Die Anpflanzungen dürfen nicht beschä digt werden. Der Aufenthalt innerhalb der Umzäunungen der Teiche und Wasserläufe ist nicht zulässig.
8. Hunde sind im Museumsgelände an der Leine zu führen und dürfen nicht in die historischen Gebäude mitgenommen werden. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
9. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben.
VII. Anordnung für den Einzelfall
Das Museumspersonal kann Anweisungen im Interesse des Museumsbetriebes erteilen. Diese Anweisungen sind zu befolgen.
VIII. Hausverbot
Bei Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Anweisungen des Museumspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
IX. Haftung
1. Der LWL haftet bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Hagen, 01.03.2016
Dr. Uwe Beckmann, Museumsdirektor